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IMPRESSUM

Impressum

Betreiber & Medieninhaber dieser Website
sowie Konzeption, Design, Realisation & Programmierung
Angaben nach § 5 E-Commerce Gesetz und Mediengesetz

Michael Gröbl

Coloseum Fitness Amstetten

Fitnessstudio
Agathastraße 2-4
A-3300 Amstetten

T +43 (0) 676 987 191 5
michael.groebl@gmail.com
www.coloseum-fitness.com

UID-Nummer: ATU69039701

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Die Texte und Fotos auf den Seiten (inklusive Quelltext und Software), die auf dieses Impressum verweisen, sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren dieser Dateien und ihre Veränderung sind daher ohne Genehmigung des Urhebers (Coloseum Fitness Amstetten) nicht gestattet.

 

Haftungsausschluss

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Michael Gröbl

Coloseum Fitness Amstetten
Agathastraße 2-4
A-3300 Amstetten

AGB

AGB

1. ALLGEMEINES

COLOSEUM FITNESS  ist bemüht, seinen Kunden sämtliche Leistungen zur vollsten Zufriedenheit zur Verfügung zu stellen. Kunden sind sämtliche juristische und natürliche Personen, welche das Angebot bzw. die Dienstleistungen von COLOSEUM FITNESS  in Anspruch nehmen. Folgende Bestimmungen bilden die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen COLOSEUM FITNESS  und seinen Kunden und stellen die für einen reibungslosen Betrieb des Fitnessstudios notwendigen Verhaltensregeln dar. Der Kunde erklärt sich bei Abgabe seiner Beitrittserklärung mit den AGB von COLOSEUM FITNESS  ausdrücklich einverstanden. Sie gelten, soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich schriftlich gegenteiliges vereinbart wurde, für den gesamten Umfang der vertraglichen Beziehungen zwischen COLOSEUM FITNESS  und dem Mitglied, sowie für sämtliche zukünftige Geschäftsverbindungen, ohne dass auf sie Bezug genommen wird.

2. Mitgliedschaft/ Vertragsdauer

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterfertigung der Mitgliedschaftsvereinbarung durch COLOSEUM FITNESS  und seinem Kunden. Ab diesem Zeitpunkt stehen dem Mitglied sämtliche dafür ausgewiesene Angebote von COLOSEUM FITNESS  zur Verfügung. Tagesbesucher und Inhaber einer "Schnupperkarte" stehen den Mitgliedern für die Dauer der Nutzung gleich und sind ebenso an die AGB gebunden, dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Studioordnung. Die Mitgliedschaft ist ein unbefristeter Vertrag mit einer vereinbarten Mindestbindung von 6 oder 12 Monaten und läuft solange, bis sie vom Kunden gekündigt wird. Die schriftliche Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestbindung unterzeichnet vom  Mitglied bei Coloseum Fitness einlangen. Entscheidend ist das Datum des Einlangens bei COLOSEUM FITNESS. Andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 3 Monate. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit von Seiten des Coloseum Fitness gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt wie zB. die Verletzung wichtiger Vertragsbestimmungen, Vertrauensbruch, Nichteinhaltung der allgemeinen Studioordnung etc. Im Falle der vorzeitigen Auflösung der Mitgliedschaft aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, gebührt COLOSEUM FITNESS  das vertraglich vereinbarte Entgelt bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer.

3. Leistungsumfang

COLOSEUM FITNESS  stellt seinen Kunden die jeweils als Aushang bekannt gegebenen Leistungen zur Verfügung. COLOSEUM FITNESS  behält sich das Recht vor, darüber hinausgehende Leistungen (z.B. W-Lan, Internetzugang) jederzeit wieder einzustellen. COLOSEUM FITNESS  behält sich weiteres das Recht vor, geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen des Leistungsumfangs jederzeit vorzunehmen. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass es durch notwendige Reparaturen und dergleichen zu zeitlich begrenzten Einschränkung des Leistungsumfangs kommen kann. COLOSEUM FITNESS  wird sich bemühen, den vollen Umfang ehestmöglich wieder herzustellen, den Kunden stehen aus diesem Grund keine Ansprüche zu. Die Termine von speziellen Kursstunden werden im Eingangsbereich von COLOSEUM FITNESS  durch Aushang angekündigt. Angebotene Kursstunden von COLOSEUM FITNESS, die ihren gewünschten (Trainings-)Effekt daraus beziehen, dass sie in Gruppen abgehalten werden, bedürfen einer Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen. COLOSEUM FITNESS  behält sich das Recht vor, bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl die davon betroffenen Kursstunden abzusagen. Die angebotenen Kursstunden werden von speziell ausgebildeten Trainern oder Mitarbeitern von COLOSEUM FITNESS  geleitet. Fällt eine Kursstunde aus Gründen, die nicht COLOSEUM FITNESS  zurechenbar sind (Krankheit, höhere Gewalt etc.), aus, können die Mitglieder hieraus keine Ansprüche ableiten. COLOSEUM FITNESS  wird sich bemühen, einen Ersatz zu finden.

4. Öffnungszeiten

Die Angebote von COLOSEUM FITNESS  stehen ihren Kunden zu den üblichen Öffnungszeiten bzw. zu den angekündigten Terminen zur Verfügung. Können die Öffnungszeiten aus Gründen, die nicht von COLOSEUM FITNESS  zu vertreten sind (höhere Gewalt etc.) nicht eingehalten werden, stehen den Mitgliedern daraus keine Ansprüche zu.

5. Entgelt/ Zahlungsmodalitäten

Die für die Leistungen von COLOSEUM FITNESS  zustehenden Entgelte sind aus den aktuellen Preislisten zu ersehen. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag gilt während der vom Mitglied gewählten jeweiligen Vertragsdauer. Der Mitgliedsbeitrag kann mittels Vorauszahlung oder monatlicher Zahlung bezahlt werden.

5.1 Vorauszahlung: Der Mitgliedschaftsbeitrag für die gewählte Dauer wird mit dem Datum des Vertragsabschlusses fällig. Die Einzahlung hat bar zu erfolgen oder in einer von COLOSEUM FITNESS  einzelvertraglich angebotenen Zahlungsmodalität.

5.2 monatliche Zahlung:  Der Mitgliedsbeitrag für die gewählte Dauer wird in monatlichen Raten beglichen. Nach Bezahlung der ersten Rate (bar oder in einer von COLOSEUM FITNESS  angebotenen Zahlungsmodalität) werden die folgenden monatlichen Raten von COLOSEUM FITNESS  mittels unterzeichneter Einzugsermächtigung auf der Mitgliedschaftserklärung eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. bzw. 15. jeden Monats, je nach einzelvertraglicher Vereinbarung auf der Mitgliedschaftserklärung, fällig.

5.3 Bei Rückstand mit 1 oder mehreren Raten behält sich COLOSEUM FITNESS das Recht vor, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Bezüglich der Mitgliedsbeiträge gilt in diesem Fall die Bestimmung von Punkt 2 vorletzter Satz sinngemäß.

5.4  Erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrags nicht durch Vorauszahlung oder Einziehungsauftrag erhöht sich das monatliche Entgelt um EUR 11,00. Die Erhöhung tritt auch dann ein, wenn der Einziehungsauftrag vom Mitglied widerrufen wird oder eine Abbuchung mittels Einzugsermächtigung mindestens zweimal nicht durchgeführt werden konnte.

5.5 Für die Rechtzeitigkeit der Einzahlung ist das fristgerechte und spesenfreie Einlangen am Konto der COLOSEUM FITNESS maßgeblich. Im Falle des Verzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz als p.a. vereinbart. Einlangende Zahlungen werden, mangels Widmung, auf die älteste fällige Verbindlichkeit angerechnet.

5.6 COLOSEUM FITNESS kann die angebotenen Preise wirtschaftlich nur dann gewähren, wenn alle Mitglieder und Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen. Soweit die Einforderung der ausstehenden Mitgliedsbeiträge daher durch ein von COLOSEUM FITNESS eingeschaltetes Inkasso- oder Rechtsanwaltsbüro erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, die Kosten, welche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig werden, zu ersetzen. Die Vergütung erfolgt in Höhe der gem. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute BGBI 1996/141 idgF, zulässigen Beiträge. Die gilt nur, wenn COLOSEUM FITNESS nachweist, dass die getätigten Aufwendungen in Bezug auf die Höhe der ausstehenden Forderung verhältnismäßig, notwendig und zweckmäßig waren. Diese Regelung ist sinngemäß auch auf allfällige Rechtsanwaltskosten anzuwenden.

5.7 Unabhängig davon hat der Kunde pro erfolgter Mahnung eine Manipulationsgebühr in Höhe von EUR 4,00 zu leisten.

5.8 COLOSEUM FITNESS behält sich vor, den Mitgliedschaftsbeitrag jährlich der Inflationsrate anzupassen.

6. NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN

Kann der Kunde die Leistungen aus Gründen, die nicht in der Sphäre von COLOSEUM FITNESS liegen, wie z.B. Wohnungswechsel, Urlaub, Krankheit oder Schwangerschaft, etc.  nicht in Anspruch nehmen, so entbindet dies nicht von den Zahlungsverpflichtungen und stellt keinen wichtigen Grund (Pkt. 2) dar, welcher zu einer vorzeitigen Auflösung berechtigt.

7. ÄNDERUNG VON PERSÖNLICHEN DATEN/FORMVORSCHRIFT

Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen des Namens, der Adresse, der Kontodaten und sonstiger wesentlicher Umstände, COLOSEUM FITNESS unverzüglich bekannt zu geben. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen von COLOSEUM FITNESS gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Wohn-, Geschäfts- oder E-Mail-Adresse des Mitglieds abgegeben werden. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen des Mitglieds sind nur dann verbindlich, wenn sie COLOSEUM FITNESS schriftlich zugegangen sind. Eine E-Mail des Mitglieds gilt nur dann als eine rechtsgeschäftlich relevante Erklärung, wenn sie eine ordnungsgemäße Unterschrift aufweist.

8. Studioordnung

8.1 Training

Das Training erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Jegliche Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Sollten durch das Training körperliche Schäden und/oder Verletzungen entstehen, können keinerlei Ansprüche erhoben werden.

8.1.1 Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er an keinen Krankheiten leidet und keine Verletzungen aufweist, die bei einer Teilnahme am Training eine Selbstgefährdung oder eine Gefährdung Dritter mit sich bringt. Bei Krankheiten oder Verletzungen, die nach dem Beitritt eintreten, wird das Mitglied gegebenenfalls ärztlichen Rat darüber einholen, ob die Teilnahme am Training möglich ist.

8.1.2 Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er körperlich in der Lage ist, das Training auszuüben.

8.1.3  Den Anweisungen des Personals von COLOSEUM FITNESS ist Folge zu leisten.

8.1.4 Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der unbeaufsichtigte Aufenthalt in den Trainingsräumlichkeiten von COLOSEUM FITNESS nicht gestattet. Eltern haften für ihre Kinder. Jegliche Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

8.1.5 Das Betreten der Trainingsräumlichkeiten von COLOSEUM FITNESS ist ausnahmslos nur mit sauberen Sportschuhen und entsprechender Trainingsbekleidung gestattet.

8.1.6  Aus hygienischen Gründen ist beim Benützen der Fitnessgeräte und der Matten immer ein Handtuch unterzulegen.

8.1.7 Aus hygienischen Gründen sind die Fitnessgeräte nach Gebrauch zu reinigen.

8.1.8 Nach Gebrauch ist das Equipment (Hanteln, Stangen, Scheiben, Bänke, Stepper, Matten ect.) wieder an die dafür vorgesehenen Stellen zurückzugeben.

8.1.9 Gerätereservierungen sind nicht möglich. Während der Satzpausen sind die Geräte anderen Kunden zu überlassen.

8.1.10 Der Aufenthalt hinter der Fitnessbar ist nicht gestattet.

8.1.11 Nach Verwendung von Magnesium Carbonate sind verbleibende Spuren auf Scheiben, Hanteln, Stangen, Bänken und Boden mit einem feuchten Tuch restlos zu entfernen.

8.1.12 Das Mitbringen, Aufbewahren, Weitergeben und Einnehmen von verbotenen Präparaten wie z.B. anabolen Substanzen ist strengstens verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

8.2 ALLGEMEIN

8.2.1 Der Kunde verpflichtet sich die Anweisungen der Studioleitung und des Personals von COLOSEUM FITNESS zu befolgen, die Einrichtungen des Studios schonend zu behandeln, sich im allgemeinen Interesse um Ordnung und Ruhe im Studiobetrieb zu bemühen und sich gegenüber anderen Kunden und den Mitarbeitern zuvorkommend zu verhalten.

8.2.2 Der Kunde verpflichtet sich, sich vor Benutzung der Anlage mittels Check-In mit seiner Club-Karte an der Eingangstür bzw. an der Rezeption von COLOSEUM FITNESS anzumelden.

8.2.3 Eine kostenlose Dauermiete von Spinden ist nicht möglich. Der Kunde verpflichtet sich, den Spind nach dem Training wieder zu räumen. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung wird der Spind am Abend geräumt. Die entnommenen Gegenstände sind sodann am nächsten Morgen gegen Leistung einer Verwahrungs-Gebühr an der COLOSEUM FITNESS-Rezeption abzuholen.

8.2.4 Während des Trainings oder Aufenthalts in den Räumlichkeiten von COLOSEUM FITNESS hat sich jeder Kunde so zu verhalten, dass keine anderen Personen gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen entsprechend belästigt oder behindert werden.

8.2.5 Rauchen ist nur in speziell gekennzeichneten Bereichen (Gäste-Aufenthaltsbereich) gestattet.

8.2.6 Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten von COLOSEUM FITNESS  ist grundsätzlich erlaubt. Auf die Trainingsfläche dürfen ausschließlich Trinkflaschen mitgenommen werden. Speisen dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen (Gäste-Aufenthaltsbereich, gekennzeichneter Bereich in Outdoorzone) konsumiert werden.

8.2.7 Dem Kunden ist der Handel und Verkauf von Produkten aller Art in den Räumlichkeiten von COLOSEUM FITNESS untersagt.

8.2.8 Tiere haben in den Räumlichkeiten von COLOSEUM FITNESS keinen Zutritt.

8.2.9 Benutzte Trainingsgeräte sind nach Gebrauch zu säubern und wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzubringen.

8.2.10 Verhält sich ein Mitglied grob ungebührlich oder unsittlich oder verstößt es beharrlich gegen seine aus dem Vertragsverhältnis bzw. der Studioordnung entspringenden Verpflichtungen, so stellt dies einen wichtigen Grund für die vorzeitige Auflösung des Vertrages dar.

8.3 SOLARIUM

8.3.1 Ein Solariumbesuch ist ausnahmslos ab dem 18. Lebensjahr möglich.

8.3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Bräunungsvorschriften und die empfohlenen Bräunungszeiten (Personal, Aushang) zu beachten.

8.3.3 Aus hygienischen Gründen verpflichtet sich der Kunde die Liegefläche vor und nach der Benutzung zu reinigen.

8.3.4 Der Kunde hat die Möglichkeit sich eine Schutzbrille an der COLOSEUM FITNESS-Rezeption auszuborgen.

 9. HAFTUNG

COLOSEUM FITNESS haftet für von ihm oder ihm zurechenbaren Dritten verursachte Schäden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. COLOSEUM FITNESS haftet nicht für Körperschäden eines Kunden, welche dieser beim Training aus eigenem Verschulden oder aus Verschulden eines Dritten erleidet. Insbesondere haftet COLOSEUM FITNESS nicht für Schäden, die aus der unsachgemäßen Bedienung der Geräte entstehen. COLOSEUM FITNESS haftet nicht für den Verlust bzw. das Abhandenkommen von Kleidungsstücken und sonstigen mitgebrachten Gegenständen. Das Mitglied haftet für fahrlässig bzw. vorsätzlich verursachte Schäden in den Räumlichkeiten von COLOSEUM FITNESS. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die aus der unsachgemäßen Bedienung der Geräte entstehen. Notwendig gewordene Reparaturen oder Neubeschaffungen von beschädigten Gegenständen, sowie sämtliche damit verbundene Schäden sind vom Verursacher zu ersetzen.

10. SONSTIGES

Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der geänderten AGB vom Vertrag zurücktritt und COLOSEUM FITNESS rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Übermittlung der geänderten AGB und der Hinweis auf die Rechtsfolgen können schriftlich oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) erfolgen, die jeweils gültigen AGB sind jederzeit auf der Internetdomain von COLOSEUM FITNESS abrufbar.

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